Deine Ausbildung als Immobilienkaufmann (m/w/d)

Starte deine Ausbildung bei der WSG

drei Azubis mit Helm auf Baustelle

Abwechslungsreich und spannend – eine Ausbildung bei der WSG bietet vielfältige Aufgabenfelder kombiniert mit teamorientiertem, aber auch selbstständigem Arbeiten.

Lerne uns kennen und erfahre mehr darüber, wer wir WSG-Azubis sind, was uns auszeichnet und was wir in unserer Ausbildung so alles erleben!

Azubi-Film anschauen

Eine Maklerin zeigt zwei Azubis eine Wohnung

Ausbildung, Berufsschule & Bewerbung – Du möchtest wissen, wie eine Ausbildung bei der WSG aussieht, was du mitbringen und welche Dinge du bei deiner Bewerbung um einen Ausbildungsplatz beachten solltest?

Hier findest du alle wichtigen Infos rund um Ausbildungsverlauf und Bewerbungsverfahren! Du hast persönliche Fragen? Sprich uns einfach an. 

Kontakt für Azubis

Das erwartet dich

Drei Wochen im Monat absolvierst du den praktischen Teil deiner Ausbildung bei der WSG in Düsseldorf.

Dort erwarten dich:

  • ein junges & engagiertes Team
  • hilfsbereite & nette Mitarbeiter
  • selbstständiges & teamorientiertes Arbeiten
  • vielfältige Aufgaben in verschiedenen Abteilungen (Wohnungsbewirtschaftung, Technik, Ökonomie)
  • Wechsel zwischen Büro- und Außendienst
  • neuste Technologien 
  • regelmäßige Betriebsausflüge

Als Azubi bei der WSG wirst du den schulischen Teil deiner Ausbildung an der EBZ (Europäisches Bildungszentrum der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft) in Bochum absolvieren. Das EBZ ist eine private Schule für Immobilienkaufleute in Bochum.

Im Rahmen deiner Ausbildung wirst du einmal im Monat die Gelegenheit haben, dich eine Woche lang nur auf die Berufsschule konzentrieren zu dürfen.

Weitere Infos über das Schulleben am EBZ findest du auf der Internetseite www.e-b-z.de.

Den wenigsten Mietern reicht heute noch die Grundversorgung mit den öffentlich rechtlichen Programmen aus. Die WSG hat das schon frühzeitig erkannt und vor vielen Jahren begonnen, die Programmvielfalt durch Anbindung an die Breitbandkabelnetze, oder den Aufbau von Gemeinschafts-Satanlagen zu bieten. In dem überwiegenden Teil unserer Wohnanlagen stehen diese Einrichtungen den Mietern zur Verfügung.

Unter Berücksichtigung der multimedialen Entwicklungen beschäftigen wir uns auch schon mit dem Thema der Rückkanalfähigkeit für Internetbenutzer. Ob und in welchen Wohnanlagen diese Erweiterungen durchgeführt werden, ist noch nicht abzusehen. Maßgeblich ist hierfür die Erweiterung der Betreibernetze und natürlich auch die Nachfrage der Mieter.

Unser größter Wunsch ist es, dass Sie sich bei uns wohl fühlen. Leider gibt es aber Störungen, die wir nicht beeinflussen können. In einer Hausgemeinschaft leben mehrere Parteien unter einem Dach, die nicht immer die gleiche Auffassung vom Zusammenleben teilen. Lärmbelästigungen und mangelnde Treppenhausreinigung sind die Hauptbeschwerdegründe.

Wenn Sie sich also durch das Verhalten eines Nachbarn gestört fühlen, gibt es mehrere Dinge, die Sie beachten sollten. Zuallererst sollten Sie das persönliche Gespräch mit dem Betreffenden suchen. Meistens reicht es schon aus, ein freundliches Wort zu wechseln.

Es gibt natürlich auch die hartnäckigen Störer, die einfach keine "Ruhe" geben wollen. Dann sind wir gefragt.

Um Ihnen aber helfen zu können, benötigen wir immer eine schriftliche Beschwerde mit detaillierten, lückenlosen Informationen über Zeitpunkt, Dauer, Art und Umfang der Störung.

Wir als Ihr Vermieter und damit unbeteiligte Dritte, können in der Regel die Situation vor Ort nicht einschätzen. Bei einer gesetzlichen Auseinandersetzung mit dem Störer, müssen wir aber einen Richter in die Lage versetzen können, sich über die bei Ihnen vorherrschenden Zustände ein Bild zu machen.

Ebenso ist ein Zeuge (weiterer Nachbar) hilfreich, der sich auch gestört fühlt und Ihre Angaben bestätigen kann. Bedenken sollten Sie, dass Sie und Ihre Zeugen bereit sein müssen, diese Angaben auch vor Gericht zu machen. In manchen Fällen muss es soweit kommen, damit der Hausfrieden wieder hergestellt werden kann. Hier möchten wir darauf hinweisen, dass Sie auch immer die Möglichkeit haben, privatrechtlich, also unter Einbeziehung eines eigenen Anwaltes, gegen den Störer vorzugehen.

Abschließend möchten wir Sie bitten, objektiv zu beurteilen, ob das Verhalten des Nachbarn wirklich so störend – und dies von Dauer – ist. Oftmals können sich beide Parteien durch gegenseitige Rücksichtnahme und Verständnis für unterschiedliche Lebensweisen entgegenkommen, so dass ein angenehmes Zusammenwohnen wieder möglich ist.

Um keine Monatsmiete zu verschenken, müssen Sie bei der Beendigung eines Mietverhältnisses auf folgendes achten:

Kündigungsfrist:
Schauen Sie doch einfach mal in Ihrem Mietvertrag nach, denn auch wenn Sie noch eine längere Frist in Ihrem Vertrag ausgewiesen haben, bei der WSG beträgt die Kündigungsfrist in der Regel 3 Monate.

Zugang der Kündigung:
Die Kündigung ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung, das bedeutet,  dass Sie dafür Sorge tragen müssen, dass die Kündigung uns auch wirklich erreicht (Einschreiben/persönliche Zustellung). Damit der Monat, in dem die Kündigung zugeht, auch zur Kündigungsfrist gezählt werden kann, schauen Sie, dass ihre Kündigung spätestens bis zum dritten Werktag bei uns eingeht.

Eine Kündigung per E-Mail, Fax, Telegramm oder mündlich ist unwirksam. Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen und alle Mieter, die im Mietvertrag aufgeführt sind, müssen unterschrieben haben. Gleiches gilt für Teilkündigungen.

Das erwarten wir von dir

✔ kontaktfreudig

✔ zuverlässig und engagiert

✔ teamfähig

✔ sprachgewandt

✔ motiviert

✔ hilfsbereit

✔ Lern- und Einsatzbereitschaft

✔ Vorstellungsvermögen

✔ Planungs-/ Organisationsfähigkeit

✔ Ausdrucksvermögen

✔ Textverständnis

✔ Durchhaltevermögen

✔ Hochschulreife oder Fachhochschulreife

✔ Einen gültigen Führerschein der Klasse B

✔ gute Umgangsformen

✔ gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift

Unser größter Wunsch ist es, dass Sie sich bei uns wohl fühlen. Leider gibt es aber Störungen, die wir nicht beeinflussen können. In einer Hausgemeinschaft leben mehrere Parteien unter einem Dach, die nicht immer die gleiche Auffassung vom Zusammenleben teilen. Lärmbelästigungen und mangelnde Treppenhausreinigung sind die Hauptbeschwerdegründe.

Wenn Sie sich also durch das Verhalten eines Nachbarn gestört fühlen, gibt es mehrere Dinge, die Sie beachten sollten. Zuallererst sollten Sie das persönliche Gespräch mit dem Betreffenden suchen. Meistens reicht es schon aus, ein freundliches Wort zu wechseln.

Es gibt natürlich auch die hartnäckigen Störer, die einfach keine "Ruhe" geben wollen. Dann sind wir gefragt.

Um Ihnen aber helfen zu können, benötigen wir immer eine schriftliche Beschwerde mit detaillierten, lückenlosen Informationen über Zeitpunkt, Dauer, Art und Umfang der Störung.

Wir als Ihr Vermieter und damit unbeteiligte Dritte, können in der Regel die Situation vor Ort nicht einschätzen. Bei einer gesetzlichen Auseinandersetzung mit dem Störer, müssen wir aber einen Richter in die Lage versetzen können, sich über die bei Ihnen vorherrschenden Zustände ein Bild zu machen.

Ebenso ist ein Zeuge (weiterer Nachbar) hilfreich, der sich auch gestört fühlt und Ihre Angaben bestätigen kann. Bedenken sollten Sie, dass Sie und Ihre Zeugen bereit sein müssen, diese Angaben auch vor Gericht zu machen. In manchen Fällen muss es soweit kommen, damit der Hausfrieden wieder hergestellt werden kann. Hier möchten wir darauf hinweisen, dass Sie auch immer die Möglichkeit haben, privatrechtlich, also unter Einbeziehung eines eigenen Anwaltes, gegen den Störer vorzugehen.

Abschließend möchten wir Sie bitten, objektiv zu beurteilen, ob das Verhalten des Nachbarn wirklich so störend – und dies von Dauer – ist. Oftmals können sich beide Parteien durch gegenseitige Rücksichtnahme und Verständnis für unterschiedliche Lebensweisen entgegenkommen, so dass ein angenehmes Zusammenwohnen wieder möglich ist.

Um keine Monatsmiete zu verschenken, müssen Sie bei der Beendigung eines Mietverhältnisses auf folgendes achten:

Kündigungsfrist:
Schauen Sie doch einfach mal in Ihrem Mietvertrag nach, denn auch wenn Sie noch eine längere Frist in Ihrem Vertrag ausgewiesen haben, bei der WSG beträgt die Kündigungsfrist in der Regel 3 Monate.

Zugang der Kündigung:
Die Kündigung ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung, das bedeutet,  dass Sie dafür Sorge tragen müssen, dass die Kündigung uns auch wirklich erreicht (Einschreiben/persönliche Zustellung). Damit der Monat, in dem die Kündigung zugeht, auch zur Kündigungsfrist gezählt werden kann, schauen Sie, dass ihre Kündigung spätestens bis zum dritten Werktag bei uns eingeht.

Eine Kündigung per E-Mail, Fax, Telegramm oder mündlich ist unwirksam. Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen und alle Mieter, die im Mietvertrag aufgeführt sind, müssen unterschrieben haben. Gleiches gilt für Teilkündigungen.

So bewirbst du dich

Du bist dir noch nicht ganz sicher, wie so ein Anschreiben aussehen sollte und was alles hineingehört?

Kein Problem, es gibt zahlreiche Webseiten, auf denen du nützliche Tipps zur Erstellung deines Bewerbungsschreibens findest. 

Ein wichtiger Teil von Bewerbungen ist der Lebenslauf. Deine Ausbildungsbewerbung bei der WSG sollte einen Lebenslauf in tabellarischer Form enthalten.

Wichtige Angaben im Lebenslauf sind: 

  • Persönliche Daten
  • Berufliche Erfahrung (lückenlos)
  • Ausbildung / Studium (höchster Abschluss)
  • Besondere Kenntnisse (nur relevante)
  • Ort, Datum / Unterschrift

Nicht vergessen: Deine Bewerbung sollte auch ein aussagekräftiges Foto von dir beinhalten. Das Bewerbungsfoto ist jedoch kein Pflichtbestandteil mehr im tabellarischen Lebenslauf. Seit der Einführung des Antidiskriminierungsgesetzes ist das Bewerbungsfoto nur noch optionaler Teil der Bewerbung.

Füge bitte auch deine letzten beiden Schulzeugnisse deiner Bewerbung hinzu – so können wir uns einen Eindruck davon verschaffen, wo deine Stärken und Schwächen liegen.

Um keine Monatsmiete zu verschenken, müssen Sie bei der Beendigung eines Mietverhältnisses auf folgendes achten:

Kündigungsfrist:
Schauen Sie doch einfach mal in Ihrem Mietvertrag nach, denn auch wenn Sie noch eine längere Frist in Ihrem Vertrag ausgewiesen haben, bei der WSG beträgt die Kündigungsfrist in der Regel 3 Monate.

Zugang der Kündigung:
Die Kündigung ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung, das bedeutet,  dass Sie dafür Sorge tragen müssen, dass die Kündigung uns auch wirklich erreicht (Einschreiben/persönliche Zustellung). Damit der Monat, in dem die Kündigung zugeht, auch zur Kündigungsfrist gezählt werden kann, schauen Sie, dass ihre Kündigung spätestens bis zum dritten Werktag bei uns eingeht.

Eine Kündigung per E-Mail, Fax, Telegramm oder mündlich ist unwirksam. Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen und alle Mieter, die im Mietvertrag aufgeführt sind, müssen unterschrieben haben. Gleiches gilt für Teilkündigungen.

Interesse geweckt?

gedruckter Lebenslauf mit Kugelschreiber

Du kannst dir vorstellen bei der WSG eine Ausbildung als Immobilienkauffrau/mann zu machen?

Dann freuen wir uns auf deine Bewerbung unter ausbildung@spam protectwsg-wohnen.de

Oder du schickst uns deine schriftliche Bewerbung an:

Wohnungs- und Siedlungs- GmbH
Jürgensplatz 36-38
40219 Düsseldorf

Noch Fragen?

Noch nicht alle Fragen zur Ausbildung bei der WSG beantwortet?

Dann schreib uns doch einfach eine E-Mail an ausbildung@spam protectwsg-wohnen.de.

Bestimmt können wir dir weiterhelfen!