WSG Geschäftsbericht 2025
7 verführt das neue GMG auch dazu, Investitionen nach hinten zu verschieben. Hier gilt es trotz nationalen Rechts nach Europa zu schauen. Grundlage des GMG ist das europäische Klimagesetz, die Grundlage für den Europäischen Green Deal. Die Erreichung der Klimaneutralität ist das finale Ziel und der Weg dorthin ist lang und teuer. Am Ende ist der Weg auch nicht mehr technologieoffen, sondern messbar, befristet und nicht verhandelbar. Letztlich lohnt sich noch ein Blick in das Sozial- recht. Das Bürgergeld wurde in Grundsicherung umbenannt und unterscheidet sich im Wesent lichen durch die (Wieder-)Einführung von Sanktio- nen. Die neue Regierung will wieder mehr fordern statt fördern und will Leistungsempfänger in die Pflicht nehmen. Bei Verletzung der Mitwirkungs- pflichten drohen den Grundsicherungsempfängern Sanktionen, bis hin zum vollständigen Einbehalt der Kosten der Unterkunft. Das hatten wir ein paar Regierungen vorher auch schon. Bestraft wird nicht der Grundsicherungs empfänger, sondern der Vermieter, wenn die Kosten der Unterkunft einbehalten werden. Kündigt der Vermieter die Wohnung infolge dieser Sanktionen und erwirkt einen Räumungstitel, schaltet sich ent- weder das Jobcenter ein und übernimmt die Kosten, oder die Kommune erlässt gem. § 67 SGB XII eine Einweisungsverfügung zur Vermeidung von Obdach- losigkeit. Am Ende zahlt der Staat doch, nur alle Beteiligten – außer dem Leistungsempfänger – haben sehr viel Ärger und personellen Aufwand. Die damalige Regierung hat das irgendwann auch verstanden und diese Sanktionsstufe aufgehoben. So bleiben wir in hoffnungsvoller Erwartung auf einen erneuten Erkenntnisgewinn der Bundes regierung. Hans-Jörg Schmidt | Geschäftsführer Juni 2025 Das stimmt. Und was hätte in Deutschland gebaut werden können, als die anderen Rahmenbedingun- gen gestimmt haben. Zwischen 2010 und 2021, vor allem ab 2020 hätten viele Bauprojekte, die jetzt eingestellt wurden, noch realisiert werden können. Wären diese schneller genehmigt worden, wären diese auch früher und günstiger finanziert gewesen und zu geringeren Baukosten vergeben worden. Die dunkle Triade des Wohnungsbaus seit 2022, d. h. die begrenzte Baulandverfügbarkeit, die neue Zinsnormalität und die weiter gestiegenen Baukos- ten, verhindert ein wirtschaftliches Bauen. Dennoch ist der Bauturbo wichtig. Schnelle Genehmigungsverfahren können bei begrenzten Zeitfenstern flexible Möglichkeiten öffnen. Insbe sondere im öffentlich geförderten Neubau können Förderinstrumente besser genutzt werden, vor allem wenn diese befristet oder begrenzt sind. Auch Aufstockungen und Nachverdichtungen können sehr stark vom Bauturbo profitieren. Bei allem Drängen: Die Kommunen sind gut beraten, wenn sie Bauanträge im Bauturbo bearbeiten und auf entsprechende Baubeginne achten, damit die Bauvorhaben auch realisiert werden. Allein in Düsseldorf gibt es genügend Grundstücke, die nach Baugenehmigung als entwickelte Grundstücke von einem zum anderen Entwickler weiter verkauft werden (siehe Glasmacherviertel/Grandzentral). Profitiert die Wohnungswirtschaft auch von anderen Neuregelungen der neuen Regierung? Aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird voraus sichtlich Anfang August 2026 das Gebäudemoder- nisierungsgesetz (GMG). Kern des Gesetzes ist die Technologieoffenheit (kein vorzeitiges Ende fossiler Heizungen). Eine „Bio-Treppe“, d. h. die sukzessive Beimischung grüner Brennstoffe zu den fossilen Brennstoffen soll ab 2029 bis 2040 zu einer investi tionsmindernden Dekarbonisierung führen. Ander erseits müssen Eigentümer ab 2029 mindestens 50 Prozent der gesamten CO 2 -Abgabe tragen. Dieses Gesetz wird die Wohnungswirtschaft spalten. Sie ermöglicht einerseits den Wohnungsunter nehmen, die zur Erfüllung ihres Klimapfades einen hohen Investitionsbedarf haben, Investi- tionen zu strecken und zu glätten, andererseits
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