WSG Geschäftsbericht 2025

51 RISIKOKOMMISSION GESCHÄFTSFÜHRUNG FÜHRUNGSKRÄFTE RISIKOMANAGER Durch eine kontinuierliche Überwachung aller wesentlichen Geschäftsvorgänge stellt die Risikokommission sicher, dass bestandsgefährdende Entwicklungen frühzeitig erkannt und Maßnahmen zur Gegensteuerung eingeleitet werden. 4.2 | NACHHALTIGKEITSSTRATEGIE UND STEUERUNG Eine Ausprägung der „Governance“ der WSG ist die Einrichtung einer Fachstelle für Nachhaltigkeit, die für die Erarbeitung der Klimastrategie zuständig ist und deren Einhaltung überprüft. Diese bündelt die vielfältigen Erfordernisse von Nachhaltigkeit aus Sicht der WSG. Auch in den weiteren Jahren wird die WSG ihre freiwillige Berichterstattung im Rahmen des Geschäftsberichtes ausweiten und intensivieren. Durch die jährliche Berichterstattung von Kennzahlen kann die Entwicklung auf dem Weg zu einem rundum nachhaltigen Wohnungsunternehmen transparent dargestellt und mit Branchenbenchmarks verglichen werden. 4.3 | RISIKOMANAGEMENT UND COMPLIANCE Zur Sicherung der langfristigen Handlungsfähigkeit wurden die klimarelevanten Investitionserfordernisse für die WSG in deren strategische Finanzplanung integriert. Zudem hat sich die WSG entschlossen, ihr Risikomanagement zu aktualisieren. Unter Berücksichtigung der Unternehmensgröße und wirtschaftlicher Handlungsfähigkeit sind neue Anforderungen in das System eingearbeitet worden. Da die Herausforderungen und Risiken für die unternehmerische Handlungsfähigkeit gestiegen sind, wird das System zudem um gänzlich neue Risikobereiche erweitert. Die WSG verfügt bereits über eine unternehmerische Compliancevereinbarung. Diese bildet in der bestehenden Form zentrale Aspekte rund um Korruptionsprävention im unternehmerischen Handeln ab. Im Rahmen der Aktualisierung des Risikomanage- mentsystems wurde in 2024 das gesamte Berichtswesen des Risikofrühwarnsystems aktualisiert und erneuert. Ebenso wurden die Grundlagen eines internen Kontrollsystems überprüft, aktualisiert und erneuert. Diese Grundlagen dienen einer revisionssi- cheren Überprüfung sämtlicher Prozesse der WSG. So wurde in 2025 eine interne Revision eingerichtet, die sowohl im Rahmen des Risikofrühwarnsystems die Risikoberichte der einzelnen Fachbereiche bündelt und bewertet als auch auf Grundlage des internen Kontrollsystems stichprobenartig Entscheidungen hinterfragt (bspw. Vergabeentscheidungen oder gesamte Aus­ schreibungsverfahren). Gemeinsam mit der Geschäftsführung wird in besonderen Fällen entschieden, ob die Risikokommission (bestehend aus allen Abteilungsleitern und der Geschäftsführung) sich mit besonderen Fällen auseinandersetzt und ggf. Handlungsempfehlungen ausspricht. Neben der rechtskonformen soll vor allem auch die ethisch fundierte Handlungsweise gesichert werden.

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