WSG Geschäftsbericht 2025

14 1.3 | Freiwillige Berichterstattung anhand des GdW Standards Bei dem nachfolgenden Nachhaltigkeitsbericht handelt es sich also um eine freiwillige Berichterstattung der WSG, die über die gesetzlichen Erfordernisse des Unternehmens hinausgeht. Die EU-Kommission hat am 30. Juli 2025 eine Empfehlung für den neuen VSME-Standard ausgesprochen. Auch wenn der neue Standard wahrscheinlich erst in einem Rechtsakt im ersten Halbjahr 2026 verabschie- det werden wird, hat der Gesamtverband der Wohnungswirtschaft auf dieser Grundlage einen Leitfaden zur Anwendung dieses Standards entwickelt. Wiederum abgeleitet aus diesem Standard hat die Konferenz der Prüfungsdirektoren des GdW Bundesverbandes deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V. im Oktober 2025 die „ESG-Mindestanforderungen für Wohnungsunternehmen“ festgelegt. Der GdW Standard definiert verbindliche Mindestanforderungen und unterstützt Wohnungsunternehmen dabei, relevante ESG-Informationen systematisch zu erfassen und im Rahmen der Jahresabschlussprüfung darzustellen. Die WSG hat den GdW Standard erstmals auf ihren Nachhaltigkeitsbericht für das Geschäftsjahr 2025 angewendet. Darüber hinaus wird die WSG auch weitere Kennzahlen erheben und über diese berichten, sofern diese von Bedeutung sind. Dortmund, Trippestraße

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