WSG Geschäftsbericht 2025

Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prü- fung haben wir den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt: „BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄN- GIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS An die WSG Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Düsseldorf Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der WSG Woh- nungs- und Siedlungsgesellschaft mit beschränk- ter Haftung, Düsseldorf, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2025 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – ge- prüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der WSG Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Düsseldorf, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handels- rechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungs- mäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermö­ gens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2025 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesell- schaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresab- schluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen ge- gen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prü- fung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen un- abhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vor- schriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. WIEDERGABE DES BESTÄTIGUNGSVERMERKS 80

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