WSG Geschäftsbericht 2025

2.8 | Risiken im Zusammenhang mit der CO₂-Preisentwicklung Im Zusammenhang mit der CO 2 -Preisentwicklung ergeben sich für die WSG sowohl wirtschaftliche als auch steuerungsrelevante Risiken. Steigende CO 2 -Kosten wirken sich unmittelbar auf die Bewirtschaftung aus und können je nach Verteilung zwischen Mietern und Unternehmen zu zusätzlichen Ergebnisbelastungen führen. Seit 2023 gilt das CO 2 -Kostenaufteilungsgesetz (CO 2 KostAufG), wonach die CO 2 -Kosten in Wohngebäuden zwischen Vermieter und Mieter nach einem 10-Stufenmodell in Abhängigkeit vom energetischen Zustand des Gebäudes aufgeteilt werden. Der geringe CO 2 -Ausstoß der WSG führt dazu, dass die CO 2 -Abgabe grundsätzlich gering ist und nur ein geringer Anteil davon wiederum von der WSG zu entrichten ist, denn je schlechter der energetische Zustand bzw. je höher der CO 2 -Ausstoß des Gebäudes, desto größer ist auch der Vermieteranteil. In 2024 wurden insgesamt 62.000 Euro auf die Mieter umgelegt, während die WSG lediglich 15.000 Euro davon selbst tragen musste. Dies bedeutet, dass jeder Mieter durchschnittlich 25 Euro/a zu zahlen hatte. Im Jahr 2026 ist der Preis noch gesetzlich reguliert. Zukünftig soll sich der CO 2 -Preis jedoch aus dem EU-­ Emissionshandel ergeben. Auch bei dieser Entwicklung ist nicht zu erwarten, dass die Abgabe eine existenzielle Belastung für die WSG oder deren Mieter darstellen wird. Entwicklung der CO₂-abgabe in Euro 2022 2023 2024 2021 0 10.000 20.000 30.000 40.000 50.000 60.000 70.000 Mieter WSG 49.527,18 50.859,23 43.183,19 61.905,18 8.499,97 15.067,95 30

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