WSG Geschäftsbericht 2024
7 geben, aber dieses Ziel nicht mit Förderanreizen flankiert. Mit Beginn der Legislaturperiode der Ampel- koalition wurde die alte BEG-Förderung sofort einkassiert, eine neue Förderung angekündigt, die mit Einführung des umstrittenen GEG lediglich „bedürftige“ Privateigentümer privilegiert. Anstelle von Investitionsanreizen wurde in der Bundespolitik die Wiedereinführung der Gemeinnüt- zigkeit in der institutionellen Wohnungswirtschaft als Allheilmittel gegen Wohnungsnot und Mietpreis- entwicklung gepredigt. Tatsächlich wurde die Gemeinnützigkeit für Wohnungsunternehmen Ende 2024 ganz heimlich in die Abgabenordnung aufge- nommen. Ein Umsetzungsgesetz wurde von der alten Regierung nicht mehr verabschiedet. Das bislang in Umlauf befindliche „Sphärenmodell“ zur Überführung von Wohnungsunternehmen in die Gemeinnützigkeit ist von einem wahnsinnigen bürokratischen Aufwand geprägt. Die Wohnungsunternehmen sollen alle Ver- mögensverhältnisse der Mieter selbstständig prüfen und festlegen, welche Wohnung in Abhängigkeit der Vermögensverhältnisse des gerade dort wohnenden Mieters gemeinnützig wird oder vorerst in der alten „Vermögensverwaltung“ verbleibt. Dieses Verfahren wird selbst willige Unternehmen von einem Wechsel abschrecken. Insbesondere läuft der versprochene steuerliche Vorteil ins Leere! Der Vorteil des Wegfalls der Körperschaftssteuer wird von den Wohnungsunternehmen und Genossenschaften, die in den 90er-Jahren aus der Gemeinnützigkeit entlassen wurden, immer schon in Anspruch genommen. Wie wird dieses Dilemma aufgelöst? Lösungen werden dringend benötigt. Wie reagiert eine neue schwarz- rote Bundesregierung? Wird neben Panzern auch in den bezahlbaren und klimagerechten Wohnungsbau investiert werden? Vielleicht stehen die Chancen dafür besser denn je. Das Land Nordrhein-Westfalen hat in 2024 bereits reagiert und den Fördertopf um rund eine Milliarde Euro erhöht. NRW hat erkannt und gehandelt: Ohne Förderprogramme wird es keinen bezahlbaren Mietwohnungsbau geben. Hans-Jörg Schmidt, Geschäftsführer Juni 2025 Eine Entlastung des Wohnungsmarktes und damit verbunden ein niedrigeres Mietenniveau ist zur Utopie geworden. Staatliche Regulierungen sind zum Reflex geworden. Aber werden die Erweiterungen der Mietpreisbremse auf Landesebene bzw. soge- nannte Erhaltungssatzungen wie in Düsseldorf, die in bestimmten Stadtteilen Genehmigungsvorbehalte vor Modernisierungen von Einzelwohnungen setzen, ihre Wirkung entfalten? Wenn weniger modernisierte Wohnungen auf dem Markt verfügbar sind, steigt automatisch auch die Miete für nicht modernisierte Wohnungen, da die Nachfrage dort zwangsläufig steigt. Der in der Corona-Pandemie geprägte Begriff der „Neuen Normalität“ ist zu einer neuen Wirklichkeit geworden und in der Wohnungswirtschaft gleich- zeitig zum Dilemma aller Beteiligten. Mieter jammern über zu hohe Mieten, sind aber anspruchsvoller geworden. Für jüngere Bewerber ist ein neuer Sanitärbereich auch im Bestand Voraus- setzung. Neue Sanitärbereiche sind sehr kosteninten- siv – auch ohne goldene Wasserhähne. Ohne neue Vinylfußböden in Plankenverlegung und Natureichen- look geht sowieso gar nichts mehr. Ein gewerblicher Vermieter, der seinen Eigentümern zur wirtschaft- lichen Geschäftsbesorgung verpflichtet ist, erfüllt diese Ansprüche, muss diese Kosten aber in die Miete einkalkulieren. Die neuen Wohnstandards, gesetzliche Auflagen und allgemeine Kostensteigerungen haben dazu geführt, dass sich die Neubaukosten in den letzten 30 Jahren vervierfacht bzw. verfünffacht haben. In den 30 Jahren davor haben sich die Baukosten lediglich verdoppelt. Gewerbliche Vermieter, die trotzdem ver- suchen, ein gemeinwohlorientiertes Geschäftsmodell zu verfolgen, müssen zehn Jahre und noch mehr auf die Rentabilität eines Neubaus warten. Sehr viele Wohnungsunternehmen haben die Neubautätigkeit komplett eingestellt. Dem Mieter-Vermieter-Dilemma tritt jetzt auch noch der Staat hinzu. Nachdem die Bundesrepublik erkannt hat, dass ihr Anfang des Jahrtausends ausgegebenes Dogma „Deutschland ist gebaut!“ durch EU-Freizügig- keit und Flüchtlingskrisen nicht haltbar ist, hat die rot-grün-gelbe Bundesregierung das bereits erwähnte Ziel von 400.000 neuen Wohnungen je Jahr ausge-
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