WSG Geschäftsbericht 2024

Finanzanlagen Das Finanzanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten bewertet. Vorräte Als unfertige Leistungen werden die mit den Mietern noch nicht abgerechneten umlagefähigen Betriebskosten unter Berück- sichtigung des Ausfallrisikos ausgewiesen. Forderungen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit ihrem Nennbetrag angesetzt. Bei den Forderungen aus Vermietung werden individuelle Risiken durch Einzelwertberichtigungen und das allgemeine Ausfallrisiko durch eine angemessene Pauschal- wertberichtigung (fünf Prozent) berücksichtigt. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten Der Kassenbestand und das Guthaben bei Kreditinstituten sind mit ihren Nominalbeträgen angesetzt. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Die Geldbeschaffungskosten – Disagio – für aufgenommene langfristige Darlehen werden aktiviert und auf die Laufzeit der Verbindlichkeiten, bei Zinsbindungsfrist auf die Dauer der Zinsfestschreibung, linear abgeschrieben. In den anderen Rechnungsabgrenzungsposten sind im Wesentlichen im Rahmen von Wärmelieferungsverträgen gewährte Baukostenzuschüsse bilanziert, die über die Laufzeit des jeweiligen Vertrages linear abgeschrieben werden. Aktive latente Steuern Aus temporären Differenzen zwischen den handels- und steuerrechtlichen Wertansätzen bei den Sachanlagen und Rück- stellungen resultieren aktive latente Steuern. Aufgrund der Inanspruchnahme des Wahlrechts des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB werden aktive latente Steuern nicht angesetzt. Rückstellungen für Pensionen Die Pensionsrückstellungen sind nach dem Teilwertverfahren unter Zugrundelegung der „Richttafeln 2018 G“ (Vorjahr: „Richttafeln 2018 G“) von Prof. Dr. Klaus Heubeck bewertet. Dabei ist der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB), zugrunde gelegt worden. Der Zinssatz beträgt 1,90 Prozent (Vorjahr: 1,82 Prozent). Des Weiteren erfolgte die Ermittlung unter Berücksichtigung einer Rentendynamik von 2,50 Prozent p. a. (Vorjahr: 2,20 Prozent p. a.). Sonstige Rückstellungen Die Rückstellungen werden entsprechend § 249 Abs. 1 HGB für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen sind bei der Bewertung berücksichtigt worden. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. Aufwendungsdarlehen, für die nach § 88 II. WoBauG ein Passivierungswahlrecht besteht, sind ausnahmslos passiviert. Rechnungsabgrenzungsposten Es sind finanzielle Zuwendungen der öffentlichen Hand (Tilgungszuschüsse) bilanziert, die ratierlich entsprechend des Förderzeitraumes und der Zweckbindung über Umsatzerlöse aufgelöst werden. 59

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