WSG Geschäftsbericht 2024

A. ALLGEMEINE ANGABEN Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 der WSG Wohnungs- und Siedlungs-GmbH, Düsseldorf eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 547 wird nach den aktuellen Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht der Verordnung über die Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. In der Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung haben sich gegenüber dem Vorjahr keine Veränderungen ergeben. B. ANGABEN ZU DEN BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter der Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind unverändert folgende Bilanzierungs- und Bewertungs- methoden angewandt worden: Sachanlagen Das Sachanlagevermögen wird zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen bewertet. Die akti- vierungspflichtigen Herstellungskosten beinhalten, soweit von Bedeutung, auch angemessene Teile der Materialgemeinkosten, der Fertigungsgemeinkosten und des Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist. Für die Sachanlagenzugänge 2024 werden als Anschaffungs- oder Herstellungskosten die Fremdkosten angesetzt. Akti- vierungsfähige Fremdkapitalzinsen während der Bauzeit sind nicht angefallen. Die Abschreibung von Wohnbauten erfolgt mit Abschreibungssätzen, denen eine Nutzungsdauer von 50 bis 70 Jahren zugrunde liegt. Bei umfangreicher Modernisierung von Objekten wird eine 40-jährige Restnutzungsdauer ab Moderni- sierungsfertigstellung angesetzt. Andere Modernisierungskosten werden mit gleichbleibenden Abschreibungssätzen abgeschrieben. Aufgrund der steuerlichen Abschreibungen nach § 6b EStG in 2006 ergibt sich im Geschäftsjahr ein um 32 TEuro vermindertes Abschreibungsvolumen. Garagen werden auf eine Gesamtnutzungsdauer von 20 Jahren mit jährlich fünf Prozent abgeschrieben. Technische Anlagen und Maschinen werden in Anlehnung an die steuerliche Afa-Tabelle mit fünf Prozent bzw. zehn Prozent jährlich linear abgeschrieben. ANHANG 58

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