WSG Geschäftsbericht 2023

9 die Energieeffizienzklasse D erreicht haben sollten. In Deutschland müssten bis 2033 über 50 Prozent aller Wohn- gebäude energetisch saniert werden. Nach Feststellung, dass alle europäischen Länder die Grenzen der Energieeffizienz- klassen sehr unterschiedlich festgelegt haben (bspw. haben Belgien und die Niederlande ihre Grenzen so großzügig festgelegt, dass die Effizienzrichtlinie ohne aktives Handeln bereits jetzt erreicht wäre), wurde die Richtlinie überarbeitet. Die seit April 2024 geltende neue Richtlinie sieht vor, dass die europäischen Einzelstaaten einen eigenen nationa- len Zielpfad festlegen. Vorgabe ist allerdings, dass der durchschnittliche Primärenergieverbrauch von Wohnge- bäuden bis 2030 um 16 Prozent und bis 2035 um 20 bis 22 Prozent gesenkt wird. Weiterhin müssen die nationalen Maßnahmen sicherstellen, dass mindestens 55 Prozent der Senkung des durchschnittlichen Primärenergieverbrauchs durch die Renovierung von Gebäuden mit der schlechtes- ten Energieeffizienz erzielt wird. Diese politischen Themen wirken sich natürlich auch auf das tägliche Handeln der WSG aus. Vor allem aber sind aktuell die strategischen Planungen betroffen. Macht eine Planung über den Einsatz von Wärmepumpen Sinn, solange die Kommunen ihre Wärmeplanung noch nicht abgeschlossen haben? Was ist, wenn eine Kommune einen Anschluss- und Benutzungszwang für ihr zukünftiges Wärmenetz beschließt? Was ist, wenn die Kommunen ihre Wärmeplanung nicht umsetzen? Wie wirkt sich das Gebot der Kostenneutralität gem. § 556c BGB bei einem Wechsel zur Fernwärme aus? Verändern sich die Förderangebote bei einem Regierungswechsel? Selbstverständlich bekennt sich die WSG zu Ihrer gesetz­ lichen, aber auch ethischen Verpflichtung, Ihren Wohnungs- bestand bis 2045 zu dekarbonisieren. Zur Erreichung dieses immens wichtigen Zieles hat die WSG eine eigene Stabstelle gegründet, die die strategischen Voraussetzungen schaffen soll, bis 2045 klimaneutral zu werden. Diese Stabstelle hat in 2023 unter bestmöglicher Berück- sichtigung der Unwägbarkeiten und der in 2023 absehbaren politischen Entwicklungen einen Klimapfad in die Unter- nehmensplanung bis 2030 eingearbeitet. Die einzelnen Eckpfeiler werden in dem folgenden Nachhaltigkeitsbericht der WSG dargestellt. Hans-Jörg Schmidt Geschäftsführer der WSG erneuerbarer Energien bei neuen Heizungsanlagen in Neubauten über 65 Prozent liegen. Die Austausch- verpflichtungen im Bestand sind an verschiedene Vorgaben gekoppelt. Staatliche Förderungen bis zu 70 Prozent sind nur für Eigenheimbesitzer mit kleinem Einkommen vorgesehen, institutionelle Vermieter erhalten maximal 30 Prozent Förderung. Gefördert wird nur die Wärmepumpe selbst. Die sinnvolle Kombination mit Photovoltaik und Strom- speicher wird nicht gefördert. Ebenso besteht keine Verbindung zwischen der Heizart und der Gebäude- hülle. Gerade bei ungedämmten Gebäuden ist der Einsatz einer Wärmepumpe aufgrund des sehr hohen Strombedarfs besonders unwirtschaftlich. Durch hohe Stromkosten sind Steigerungen der Heizkosten vorprogrammiert. Aus wohnungswirtschaftlicher Sicht kommt es darauf an, Instandhaltung, Wärmedämmung und klimaneutrale Heizungen optimal miteinander zu verbinden und durch eine optimierte Schrittfolge die Investitionen kostensparend und mietschonend aufeinander abzustimmen, damit letztlich auch die Mieter nicht überfordert werden. An dieser Stelle offenbart die derzeitige Bundesregierung ihre Ohn- macht, ganzheitlich denken und handeln zu können. Ebenso offenbart sich eine Überheblichkeit gegen- über Immobilieneigentümern, Vorgaben einzufordern, ohne ausreichende Förderprogramme dafür anzubie- ten. Andererseits wird trotz der bekannten Rahmen­ bedingung von der Immobilienwirtschaft ohne irgendwelche Anreize ein jährliches Neubauvolumen i.H.v. 300.000 Wohnungen eingefordert. Tatsächlich sind in 2023 nur 245.000 Wohnungen fertiggestellt worden und für 2024 bzw. 2025 werden 210.000 Wohnungen bzw. 175.000 Wohnungen erwartet. Anders als die Bundesregierung bietet das Land Nordrhein-Westfalen ein Förderprogramm an, das mit einem deutlichen Schwerpunkt auf energetische Modernisierungen im Bestand ausgerichtet ist. Durch die jährliche Anpassung der Förderbedingungen an die realen Entwicklungen in der Immobilienbranche können energetische Maßnahmen zu bezahlbaren Mieten realisiert werden. Auf europäischer Ebene wurde gerade noch rechtzei- tig die europäische Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie angepasst. Der ursprüngliche Entwurf der Richtlinie sah vor, dass bis 2033 alle Wohngebäude in Europa

RkJQdWJsaXNoZXIy MTczNjYw