WSG Geschäftsbericht 2023
Wurde das Geschäftsjahr 2022 mit all seinen Entwicklungen vor einem Jahr noch als einzigartig empfunden, so stellt sich zunehmend heraus, dass dieses Geschäftsjahr erst der Anfang einer Ent- wicklung gewesen ist. Das Geschäftsjahr 2023 hat nahtlos dort angesetzt, wo 2022 aufgehört hat. Dies liegt nicht daran, dass die Baukosten weiter steigen – das tun sie schon lange. Auch an die mittlerweile um die vier Prozent eingependelten Zinssätze liegen in der langfristigen Betrachtung noch immer in einem unteren Bereich. Die Fortsetzung der in 2022 eingesetzten Entwick lungen lag vor allem an der Flut der neuen gesetz lichen Änderungen und den damit verbunden neuen Herausforderungen an die Wohnungswirtschaft. Einige gesetzliche Veränderungen sind von der Wohnungswirtschaft als dringend erforderlich KLIMASTRATEGIEN GANZHEITLICH DENKEN. 8 erachtet worden, wie etwa das Wärmeplanungsgesetz (WPG). Durch die Verpflichtung der Kommunen, eine verbindliche Fernwärmeplanung vorzulegen, können wir unsere Klimastrategien danach ausrichten und verbindlich planen. Auch das von der Bundesregierung beschlossene Solarpaket 1 (in Kraft getreten am 16. Mai 2024) ist ein wichtiges Instrument, selbsterzeugten grünen Strom für den Betrieb von Wärmepumpen einzusetzen und diesen über die Betriebskostenabrechnung abrechnen zu können. Bisher war dieser Bereich – mangels gesetzlicher Regelung – reines Richterrecht, d. h. im Falle eines Rechtsstreites ergebnisoffen. Demgegenüber steht die Novellierung des Gebäude energiegesetzes (GEG). Wenn bereits das formelle Gesetz- gebungsverfahren durch das Bundesverfassungsgericht gestoppt wurde, weil die obersten Richter eine Einschrän- kung des Beratungsrechtes für Abgeordnete festgestellt haben, wie mag es dann um die materielle Seite des Geset- zes bestellt sein? Ab dem 1. Januar 2024muss der Anteil
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