WSG Geschäftsbericht 2022

WEITERER AUSBLICK AUF DEN GLASFASERAUSBAU DER WSG. Mitte 2024 wird durch das Telekommunikationsmodernisierungs- gesetz (TKMOG) die Umlage der TV-Signalkosten über die Be- triebskosten entfallen. Die Mieter haben dann ein eigenes Recht, individuell Verträge mit Anbietern ihrer Wahl abzuschließen. Dies gilt auch für individuelle Versorgungsverträge über ein Glasfaser- kabel. Der Vermieter muss dann die Verlegung eines Glasfaser­ kabels im eigenen Haus dulden, sofern er über kein eigenes Glasfaserkabel verfügt. Die WSG wird von ihrem gesetzlichen Sonder- kündigungsrecht Gebrauch machen und den bestehenden Sammelinkassovertrag kündigen. Zeitgleich wird die WSG einen Vertrag mit einem Partner ihrer Wahl abschließen, der die TV- und Internetversorgung für die Mieter weiterhin anbietet – nur eben auf Basis individueller Verträge. Dieser Partner wird sich auch verpflichten, in den nächsten Jahren in allen Beständen der WSG Glasfaser einzubauen. In diesem Fall besteht keine Pflicht der WSG die Kabelverlegung von Drittanbietern zu dulden. Drittanbieter müssen die vorhandene Infrastruktur nutzen und ent- sprechend für die Leitungsrechte bezahlen. Die WSG wird zukünftig über den jeweiligen Ausbaustand der Glasfaser berichten. AUSWIRKUNGEN DURCH DAS TELEKOMMUNIKATIONS- MODERNISIERUNGSGESETZ

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