WSG
 

Tipps zum Umzug

Was ist zu beachten wenn ich umziehe?

Auto

Ziehen Sie innerhalb Ihres Ortes um, brauchen Sie nur Ihrer Kfz-Versicherung bescheid geben und bei Ihrem Straßenverkehrsamt Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief ändern zu lassen. Sollten Sie in ein anderes Bundesland ziehen oder in eine neue Region, benötigen Sie eine Doppelkarte Ihrer Versicherung, damit das Auto neu zugelassen werden kann.

Babysitter

Damit Ihr Kind nicht soviel Stress mitbekommt und da Sie bestimmt selber genug Stress mit dem Umzug haben, empfiehlt es sich, kleinere Kinder bei einem Babysitter oder bei Verwandten/Bekannten unterzubringen.

Bank

Melden Sie sich nach dem Umzug bei der neuen Filiale Ihrer Bank an, wenn Sie innerhalb eines Ortes umziehen; alles Weitere erledigt Ihre Bank für Sie. Wenn Sie in eine andere Stadt ziehen, ohne die Bank zu wechseln, reicht es, wenn Sie Ihre alte Filiale über den Wohnortwechsel informieren. Die Bank veranlasst dann, dass Ihre Unterlagen und Ihre Kreditkarte automatisch mit umziehen. Denken Sie daran, Daueraufträge für Ihre alte Wohnung (Miete, Wasser, Strom) spätestens zum Übergabetermin zu kündigen.

Sicherheitshalber sollten Sie Ihr altes Konto noch für eine Übergangszeit aufrechterhalten. Viele Banken nehmen Ihnen Arbeit ab und informieren von sich aus diverse Firmen und Institutionen über Ihre neue Bankverbindung.

Deutsche Post

Falls noch Postsendungen an Ihre alte Adresse geliefert werden sollten, brauchen Sie keine Angst haben, dass diese verloren gehen! Sie können bei der Post einen Nachsendeantrag stellen, damit werden alle Briefe, die noch zu Ihrer alten Adresse geschickt wurden, automatisch zu Ihrer neuen Adresse gesendet! Dieser Antrag gilt für ein halbes Jahr!

Einwohnermeldeamt

Ziehen Sie um, müssen Sie natürlich auch das Einwohnermeldeamt benachrichtigen. Je nach Bundesland muss diese Anmeldung innerhalb von 7 bis 14 Tagen erfolgen. Nehmen Sie doch auch gleich Ihren Pass und Ihren Personalausweis mit, damit dieser auch direkt geändert werden kann!

Energieversorger

Informieren Sie alle zuständigen Versorger (Strom, Erdgas, Fernwärme) über Ihren Umzug. Lesen Sie Ihre Zählerstände ab bzw. vereinbaren Sie Termine zum Ablesen der Zählerstände.

Finanzamt

Beim innerörtlichen Umzug erfährt Ihr Finanzamt die neue Anschrift mit der nächsten Steuererklärung. Wenn Sie in eine andere Stadt ziehen, sollten Sie Ihr altes Finanzamt schriftlich über den Wohnortwechsel informieren (Steuernummer nicht vergessen).

Gas

Informieren Sie die zuständigen Versorgungswerke über Ihren Aus- bzw. Einzug. Halten Sie am Tag der Wohnungsübergabe bzw. Wohnungsrückgabe die Zählerstände sowohl in Ihrem alten als auch im neuen Heim schriftlich fest – am besten im Beisein des Vermieters. Teilen Sie die Zählerstände den Versorgungswerken mit.

Gebühreneinzugszentrale (GEZ)

Formulare, um die GEZ über Ihren Wohnortwechsel zu informieren, erhalten Sie in jeder Bank- oder Sparkassenfiliale.

Hausrat

Verpacken und transportieren Sie Ihre Wertgegenstände besser persönlich. Packen Sie einen Koffer oder eine Tasche mit wichtigen Utensilien (Kleidung, Waschzeug, Verpflegung, Babybedarf, Tiernahrung, Papiere, Dokumente) für den Umzugstag. Vergessen Sie nicht, Kartons, Tüten, etc. mit einer kleinen Inhaltsangabe zu versehen. Notieren Sie außerdem den Raum, in den der Karton gebracht werden soll.

Kauf/Übernahme

Gern können Sie mit dem Vormieter Vereinbarungen über die Übernahme von mietereigenen Gegenständen (z.B. Einbauküche, Teppichböden, etc.) treffen. Bitte sprechen Sie dies sicherheitshalber mit einem WSG-Mitarbeiter ab – evtl. können Gründe für einen zwingenden Ausbau der mietereigenen Einbauten vorhanden sein. Eine Verpflichtung zur Übernahme mietereigener Gegenstände besteht nicht.

Kirche

Die Kirchengemeiden werden automatisch über Umzüge informiert.

Kreditkarten

Wenn Sie beim gleichen Kreditinstitut bleiben, „zieht" Ihre Kreditkarte automatisch mit um. Teilen Sie anderen Kreditkartengebern (z.B. Warenhäusern, ADAC) rechtzeitig und aus Sicherheitsgründen möglichst schriftlich Ihre neue Anschrift mit.

Kündigung des alten Mietvertrags

Haben Sie Ihren alten Mietvertrag fristgerecht gekündigt? Bitte beachten Sie: Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats beim Vermieter eingehen, damit dieser Monat noch zur Kündigungsfrist gezählt wird. Mündliche Abreden sind unwirksam. Bei befristeten Mietverträgen können Sie vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit nur unter bestimmten Umständen ausziehen, z.B. wenn Sie eine Ersatzmieterklausel vereinbart haben. Das Recht auf außerordentliche Kündigung in besonderen Fällen besteht natürlich dennoch.

Müll

Erkundigen Sie sich bei der Stadtreinigung nach den Sperrmüll-Abfuhrterminen. Guterhaltenes Mobiliar nehmen soziale Einrichtungen wie z.B. das Deutsche Rote Kreuz gern entgegen.

Nachbarn

Bitten Sie Ihre alten und neuen Nachbarn, zum Umzug die Flure und den Eingangsbereich des Hauses freizuhalten.

Parkplätze

Reservieren Sie rechtzeitig ausreichend Parkflächen für den Umzugs-LKW / die Umzugswagen vor Ihrem Haus. Informationen dazu erhalten Sie auf jedem Polizeirevier.

Personalausweis/Pass

Sie müssen das Einwohnermeldeamt über Ihren Umzug informieren: die notwendigen Formulare dafür erhalten Sie beim Einwohnermeldeamt oder im Schreibwarenhandel. Bringen Sie Ihren Pass und Ihren Personalausweis zum Einwohnermeldeamt mit, um sie gleich ändern zu lassen.

Rente

Bei einem Wohnortwechsel müssen Sie den Renten-Service über den Umzug informieren. Wenn Sie in die neuen Bundesländer umziehen, benötigt auch der Rententräger (BfA oder LVA) Ihre neue Anschrift.

Rückgabe der alten Wohnung

Vereinbaren Sie mit Ihrem alten Vermieter einen Termin für die Wohnungsrückgabe. Der Vermieter wird sich dabei in der Regel nochmals die Wohnung hinsichtlich ihres ordnungsgemäßen Zustandes ansehen und die Schlüssel zurücknehmen.

Schule

Wenn Ihre Kinder nicht in den alten Einrichtungen bleiben können, setzen Sie sich am besten so früh wie möglich mit den in Frage kommenden neuen Einrichtungen in Verbindung.

Wichtig: Die Bundesländer haben zum Teil erheblich voneinander abweichende Schulsysteme. Lassen Sie sich vom jeweiligen Schulamt genau erklären, was Ihr Kind erwartet.

Schönheitsreparaturen

Die Schönheitsreparaturen in der neuen Wohnung obliegen während der Mietzeit gemäß dem WSG-Mietvertrag dem Mieter. Bitte beachten Sie daher die vertraglichen Bestimmungen.

Sperrmüll

Nehmen Sie sich die Zeit für eine Durchsicht Ihres Mobiliars. Sortieren Sie gründlich aus, bevor Sie Überflüssiges einpacken. Das spart unnötige Mühe und Umzugskosten. Denken Sie daran, dass Sie für die Entsorgung Ihres Sperrmülls allein verantwortlich sind! Nähere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie bei Ihrer Stadt/Gemeinde.

Strom

Informieren Sie die zuständigen Versorgungswerke über Ihren Aus- bzw. Einzug. Halten Sie am Tag der Wohnungsübergabe bzw. Wohnungsrückgabe die Zählerstände sowohl in Ihrem alten als auch im neuen Heim schriftlich fest – am besten im Beisein des Vermieters. Teilen Sie die Zählerstände den Versorgungswerken mit.

Telefon

Teilen Sie Ihrer Telefongesellschaft (Anschrift auf Ihrer Telefonrechnung) den Auszugstermin mit. Falls Sie innerhalb einer Stadt umziehen, fragen Sie, ob Sie die alte Telefonnummer behalten können. Bitte beachten Sie dabei die Kündigungsfristen.

Übergabe/Übernahme

Bei der Übergabe der neuen Wohnung werden wir mit Ihnen ein Protokoll erstellen, das den Zustand der Wohnung und die Anzahl der übergebenen Schlüssel schriftlich festhält.

Umzugsfirma

Vor der Beauftragung einer Umzugsfirma sollten Sie verschiedene Angebote vergleichen. Die Anschriften der Umzugsfirmen finden Sie in den Gelben Seiten.

Bei einem Umzug in Eigenregie sollten Sie rechtzeitig an die Reservierung eines Transportfahrzeugs denken. Die Adressen der Autoverleiher finden Sie ebenfalls in den Gelben Seiten.

Umzugshilfsmittel

Haben Sie sich ausreichend Verpackungsmaterialien, Packdecken, Tragegurte, Sackkarren usw. besorgt? Spezielle Umzugskartons können leichter gefüllt, transportiert und gestapelt werden.

Umzugshelfer

Falls Sie von Freunden und Bekannten oder anderen Umzugshelfern unterstützt werden: Zeichnen Sie einen Plan der neuen Wohnung, damit Ihre Helfer wissen, wo welche Möbel hinkommen.

Umzugs-LKW und Werkzeug

Wenn Sie in Eigenregie umziehen, überprüfen Sie am Vorabend des Umzugs nochmals Ihren Umzugs-LKW bzw. holen Sie reservierte LKW und Wagen beim Autoverleih ab. Halten Sie für den Umzugstag Zangen, Schraubenzieher, Hammer und andere Werkzeuge griffbereit.

Umzugstermin

Haben Sie Ihren Nachbarn den Umzugstermin mitgeteilt? Informieren Sie ggf. auch Ihren Hausmeister, damit er die Treppenhaus- und Fahrstuhlbenutzung sicherstellen kann.

Vereine/Mitgliedschaften

Teilen Sie Ihrem Verein Ihre neue Anschrift mit oder kündigen Sie, wenn nötig, rechtzeitig bestehende Mitgliedschaften.

Verkauf/Übergabe

Sprechen Sie Ihren Vermieter/Nachmieter rechtzeitig auf eine mögliche Übernahme von fest eingebauten Gegenständen wie Einbauküchen und -schränken, Teppichböden, Antennen etc. an. Eine solche Übernahme durch den Vermieter/Nachmieter ist möglich, eine Verpflichtung dazu besteht jedoch nicht.

Versicherungen

Alle Versicherungen müssen über Ihren Umzug informiert werden. Die wichtigsten Versicherungen sind: Hausratversicherung, Lebensversicherung, Kfz-Versicherung, Haftpflichtversicherung, Kranken- und Unfallversicherung. Überprüfen Sie, ob die Versicherungssumme der Hausratversicherung für den neuen Haushalt ausreichend hoch ist.

Wasser

Informieren Sie die zuständigen Versorgungswerke über Ihren Aus- bzw. Einzug. Halten Sie am Tag der Wohnungsübergabe bzw. Wohnungsrückgabe die Zählerstände sowohl in Ihrem alten als auch im neuen Heim schriftlich fest – am besten im Beisein des Vermieters. Teilen Sie die Zählerstände den Versorgungswerken mit.

Wohnungsübergabetermin

Vereinbaren Sie mit einem Mitarbeiter der zuständigen Verwaltungsstelle einen Termin für die Übergabe der Wohnung. Bei der Übergabe werden in einem Protokoll der Zustand der Wohnung und die übergebenen Gegenstände festgehalten.

Zeitungen/Zeitschriften

Informieren Sie den jeweiligen Verlag über Ihren Umzug, damit Sie Ihre Zeitung oder Zeitschrift ohne Unterbrechung an die neue Adresse geschickt bekommen oder kündigen Sie bestehende Verträge. Beachten Sie dabei die Kündigungsfristen.

Wir hoffen Ihnen mit dieser Liste ein wenig geholfen zu haben und wünschen Ihnen einen reibungslosen Umzug in Ihr neues Heim.

Alles Gute wünscht

Ihre WSG Wohnungs-und Siedlungs-GmbH